Über 4000 Salzburger Familien werden durch rückwirkende Gebührenforderungen finanziell schwer belastet! Aber auch tausende Familien in den anderen Bundesländern (Burgenland, Tirol, Kärnten etc.) sind davon betroffen, nur wissen diese meist noch nichts von der drohenden Belastung!
Über Jahre hinweg waren Käufer von Wohnungen, die sie mit Hilfe der Wohnbauförderung erwarben, von der gerichtlichen Eintragungsgebühr in der Höhe von1,2% des Pfandrechtes befreit.
(Davon zu unterscheiden ist die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht!!)
Nachdem nun das Justizministerium seine Rechtsansicht diesbezüglich geändert hat, gilt diese Gebührenbefreiung ab sofort 5 Jahre RÜCKWIRKEND nicht mehr! (Die Frist beginnt mit der Eintragung der Pfandrechte ins Grundbuch zu laufen, nicht mit Datum des Kaufvertrages!)
Käufer in mehreren Bundesländern sind davon betroffen!
Was sind Stempel "Gebührenbefreit" wert, die auf Schuldscheinen und Pfandbestellungsurkunden zu finden sind?
Die betroffenen ca. 4100 jungen Familien, die ihre Wohnungen in den letzten 5 Jahren gekauft haben, müssen daher von heute auf morgen Beträge bis zu 7.000 EUR bezahlen: Damit konnte niemand rechnen, weshalb diese Familien auch nicht wissen, woher sie das Geld dafür nehmen sollen!
Es hat sich deshalb die Bürgerinitiative "Plattform gegen den Gebühren-Nepp" formiert.
Bitte unterstützen Sie diese Initiative, indem Sie Ihre Meinung im Forum kundtun, sich an der Unterschriftenaktion beteiligen oder sich einfach auf Bekannte und Verwandte über http://www.wirwehrenuns.com informieren!
NEU:
Sensation - Justizministerium lenkt ein!
Keine nachträglichen Gebührenvorschreibungen!
4.000 Salzburger Haushalte können endlich aufatmen
"Die Frau Bundesminister hat zugesagt, dass die Justizverwaltung weder nachträglich für vergangene Fälle noch in Zukunft Gebühren im Zusammenhang mit Pfandrechtseintragungen beim geförderten Erwerb neu errichteter Wohnungen oder Reihenhäuser einheben wird.": berichtet Wohnbaulandesrat Blachfellner nach einem Treffen mit Justizministerin Mag. Karin Miklautsch in Wien.
Unsere Petition ist mittlerweile dem Justizausschuss zugeteilt worden. Ein endgültiges Ergebnis steht jedoch noch aus.
Bundespräsident Dr. Heinz Fischer appelliert an Böhmdorfer auf rückwirkende Gerichtsgebühren zu verzichten!
13.5. Erste Stellungnahmen seitens des BM Dr. Böhmdorfer sowie des Justizministeriums geben
erste Hoffnung, dass die "unsinnigen Nachforderungen" womöglich gestoppt werden. Der Druck zeigt langsam Erfolg.
Wohnbaulandesrat Blachfellner tritt wie sein Vorgänger vehement gegen den Gebührennepp auf und erwartet erste Ergebnisse der eingebrachten Klage beim VFGH Ende des Jahres.
Ein Treffen der Plattform mit BM Dr. Böhmdorfer im Chiemseehof am 1.3.2004 blieb leider erfolglos.
BM Böhmdofer war nicht bereit Zugeständnisse jeglicher Art zu machen.
Anscheinend sind im die Einnahmen von ca. 200 Mio ATS (Salzburg allein) wichtiger wie das Schicksal von 4000 Familien, die nun weiter in Unsicherheit bangen.
Die Plattform hat am 27.2. ihre Petition im Parlament eingebracht. Alle Salzburger Abgeordneten zum Nationalrat (alle Fraktionen!) haben die Petition unterschrieben und sich bereit erklärt sie im Parlament zu unterstützen.
Das Land Salzburg, LH Dr. Schausberger bzw. die gesamte Landesregierung,
bringt eine
VFGH-Beschwerde ein um den "Gebühren Nepp" zu stoppen!
Bisher wurden über 1180 Unterschriften gesammelt. Unterschreiben
Sie online und tragen Sie dazu bei, dass die Ungerechtigkeit BUNDESWEIT gestoppt wird!, denn tausende Familien in mehreren Bundesländer sind betroffen!
Alle Österreicher können unterschreiben auch "nicht Betroffene!!!"